Leistungsschutzrecht für Verlage gegenüber Google & Co.

Die Politik und das World Wide Web: Für mich entsteht immer wieder der Eindruck, dass Beide nicht so recht zusammenpassen. Schon beim Thema Datenschutz, zu dem ich ja bereits diverse Male berichtet habe, sträuben sich mir bei vielen Entscheidungen die Nackenhaare. Jetzt entbrannte in den letzten Wochen eine neue Diskussion, diesmal zum Leistungsschutzrechts für Verlage gegenüber Google.

Hintergrund: Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Um was geht es in Kürze? Verlage wollen, dass bereits kleine Ausschnitte aus ihren Zeitungsartikeln ab Veröffentlichung für ein Jahr gesetzlich geschützt sind. Dazu sollen auch die Snippets gehören, die unterhalb der Ergebnisse der Suchmaschinen platziert sind. Im Rahmen des Gesetzentwurfes wurde nun festgelegt, dass für die Anzeige der Snippets in Suchmaschinen eine angemessene Vergütung an die Verlage zu zahlen sei.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist Teil eines neuen Immaterialgüterrechts, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen ist. Dieser Gesetzentwurf wurde nun tatsächlich Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht.

Begründet wurde die Forderung der Verlage damit, „dass sich die Presseunternehmen gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssen.“

Somit wurde am 05. März 2012 im Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, im Rahmen der Reform des Urheberrechts, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, indem die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet, insbesondere für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatorem, kostenpflichtig sei.

Das Leistungsschutzrecht als neuer Komödienstadl

Am 29. August wurde es noch kurioser. Das Bundeskabinett beschloss einen modifizierten Gesetzentwurf, der nur noch auf Suchmaschinen im Internet ausgerichtet ist und auf andere mögliche Nutzer von Presseerzeugnissen keinen Einfluss mehr haben soll.

Ich kann es immer noch nicht fassen, was hier ernsthaft diskutiert wird: Suchmaschinen sollen bezahlen, wenn sie Links von Verlagen posten und ihnen Leser bringen. Wie stark muss die Lobby der Verlage denn in der Politik sein, dass diese sich tatsächlich auf eine solche Absurdität einlässt?

Auch nach langer Recherche habe ich kein Pro Argument finden können. Selbst in Wikipedia fand ich lediglich das Statement: „Das Leistungsschutzrecht sei zudem nötig, um Presseverlage vor einem unlauteren Ausbeuten ihrer Leistung durch Suchmaschinen zu schützen.“ Es darf gelacht werden.

Wer zwingt die Verlage denn, ihre Artikel in den Suchmaschinen zu platzieren? Mit einer kleinen robot.txt Datei auf dem Server, hat sich das Thema erledigt.

Haben Verlage schon einmal von den Gelben Seiten Geld verlangt, dass sie dort ihre Anzeigen schalten dürfen?

Die Verlage sind doch auf Google & Co. angewiesen. Wer verbreitet denn ihre Inhalte und sorgt damit für Traffic, den sich die Online-Zeitungen und -Zeitschriften dann auch noch durch höhere Klickraten in höhere Anzeigenkosten bezahlen lassen?

Das Max-Planck-Institut bringt es auf den Punkt: Der Regierungsentwurf ließe sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen.“

Die FAZ bringt ebenfalls ein interessantes Argument. „Google verdient Geld im Netz, wohingegen die meisten Verlage Mühe haben, Ihre Online-Angebote auf eine schwarze Null zu bringen…“ Und die Zeitung schreibt weiter: „Bei vielen Zeitungen kommt die Hälfte oder mehr der Besucher mit Googles Hilfe auf die Verlagsseiten.“

Vor vielen leeren Bänken im Parlament wurde das Gesetz in der Nacht zum 29. November 2012 übrigens auf den Weg gebracht und zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben.

Die Farce geht also weiter. Nach der Beratung der Fachausschüsse wird der Gesetzentwurf dann erneut dem Bundestag vorgelegt.

Kai-Uwe Gutsch
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