Leistungsschutzrecht verabschiedet

Mit Entsetzen musste ich am 1. März lesen, dass das Leistungsschutzrecht tatsächlich vom Bundestag mit 293 Ja-Stimmen, 243 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen verabschiedet wurde. Um was es genau dabei geht habe ich bereits in meinem Artikel „Leistungsschutzrecht für Verlage gegenüber Google & Co.“ erläutert.

„Ein freies Internet braucht einen verbindlichen Rechtsrahmen.“ sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings. „Jeder, der auch nur ein bisschen was vom Internet versteht, weiß, dass dieses Gesetz unsinnig ist.“ Meinte die frühere Justizministerin Brigitte Zypries von der SPD.

Nun ist es also da, das Leistungsschutzrecht, aber den verbindlichen Rechtsraum werden wir dadurch nicht gewährleisten können. Eher das Gegenteil ist der Fall. Denn selbst Experten sind sich nicht im Klaren darüber, wer letztendlich vom Leistungsschutzrecht betroffen ist. Es sollen Profite von Google abgezogen werden, aber in der aktuellen Ausführung sind die Snippets in einer Grauzone, so dass die Suchergebnisse der Suchmaschinen wohl gar nicht betroffen sind, sondern eher Blogs und Social Media Nutzer. In dem Entwurf ist nun die Rede davon, dass kleinste Textausschnitte nicht betroffen sind. Aber wo hört der kleinste Textausschnitt auf und fängt das Suchmaschinen Snippet an? Jetzt werden sich wohl die Gerichte mit dieser Frage beschäftigen müssen.

Solange das Thema Snippet nicht geklärt ist, heißt es da wohl eher für unsere Blogger Gattung in Zukunft bei aktuellen Themen aufzupassen. Sind meine Zitate, die ich aus Spiegel online übernommen habe, schon eine kostenpflichtige Abmahnung wert? Ziel scheint es jedenfalls zu sein, dass die Verlage die Hoheit über Blogs, Facebook & Co. zurückerlangen. Das dabei das Thema Meinungsfreiheit arg Eingegrenzt wird, scheint Union und FDP nicht zu stören. Wie auch in vielen anderen Bereichen hat die Lobby die Politik fest im Griff.

Wir sind nicht allein

Auch in anderen europäischen Ländern gab es ähnliche Vorstöße. In Belgien klagten Zeitungen erfolgreich gegen die Snippets, was zur Folge hatte, das Google die Verlage aus dem Index warf. Das wiederrum hatte zur Folge, dass die Zeitungen nach massiven Einbrüchen des Traffics schnell und reumütig um Wiederaufnahme bei Google baten. Jetzt gibt es eine Kooperationsvereinbarung, die vorsieht, dass Google in den Medien der Verlage für seine Dienste wirbt und die Verlage im Gegenzug Google Adwords nutzen, um so neue Leserschaften zu gewinnen.

Ein ähnlicher Aufstand wurde auch in Frankreich erprobt. In einer finanziellen Einigung zahlte Google dort einmalig 60 Millionen Euro in einen Fond, aus dem neue Online-Nachrichtenprojekte für Verlage finanziert werden sollen.

Was bedeutet das Leistungsschutzgesetz jetzt für Deutschland?

Sollte die Verlage wirklich von Google Geld für Snippets verlangen, wird Google nicht zögern und mit seinen Anwälten das Gesetzt gehörig zu zerlegen und letztendlich die Verleger aus dem Index zu nehmen. Das große Verlagsgejammer kann ich jetzt schon hören

Sollten die Verlage gegen Blogger vorgehen, kann das auf einen Verlagsboykott hinauslaufen. Schon heute gibt es Bloggs die gewisse Zeitungen und Zeitschriften von ihren Verlinkungslisten gestrichen haben. Bei der Menge an Bloggs und deren heutiger medialer Bedeutung ein Schritt, der von den Verlagen nicht unterschätzt werden sollte.

In beiden Fällen deutet vieles daraufhin das das Gesetz zwar auch vom Bundesrat nicht aufgehalten wird, aber anschließend in der Schublade verstauben wird. Denn welcher Verlag kann es sich wirklich Leisten auf Google und Blogger zu verzichten?

Kai-Uwe Gutsch
(Follow Me – Der Social Media und Online Marketing Blog)

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