„Like Button“ – abmahnfähig?

Nicht nur Google-Analytics kämpft in Deutschland gegen Datenschutzbedenken. Auch der „Like-“ oder „Gefällt-mir“ Button von Facebook rückt immer stärker in den Blickwinkel des deutschen Datenschutzrechts.

Erstes Gerichtsurteil zum Like-Button

Klickt man auf den Like-Button werden Daten ohne Einwilligung der Nutzer an Facebook übermittelt. Das Landgericht Berlin hat im März 2011 zwar nicht die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Buttons beurteilt, sich aber zumindest festgelegt, dass der Facebook-Knopf nicht zur Abmahnung einer Webseite berechtigt.

Was war vorgefallen? Ein Webseitenbetreiber wurde von der Konkurrenz abgemahnt, weil er einen „Gefällt-mir“-Button auf seiner Webseite verwendete, ohne in seinem Impressum einen entsprechenden Datenschutzhinweis zu integrieren.

Das Gericht entschied in diesem Fall aber leider nicht den datenschutzrechtlichen Aspekt, es wurde nur Antwort auf die Frage gegeben: Droht beim Einbinden des Buttons eine kostenpflichtige Abmahnung? Und hier ist die Anwort: Nein – und zwar mit der Begründung, dass ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften nicht zu einer „spürbaren Beeinträchtigung“ im gegenseitigen Wettbewerb führt. Ob der Buttons datenschutzrechtlich zulässig ist, wurde aber gar nicht erst entschieden.

Das vollständige Gerichtsurteil vom 14.03.2011 finden Sie auf telemedicus.info.

Darf man nur den Like-Button nutzen oder nicht? Laut Datenschutzbehörden wird hier gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen. Wer nicht auf die Facebook-Einbindung verzichten möchte und um zumindest die datenschutzrechtlich notwendigen Informationen der Nutzer vorzunehmen, sollte die eigene Seite auf jeden Fall mit einem Facebook-Disclaimer versehen. Ein Muster finden Sie auf der Seite von e-recht24.de.

Wie in allen rechtlichen Fragen, also auch hier keine eindeutige Sicherheit für den Webseitenbetreiber. Nachdem jetzt Google seinen +1 Button integriert hat und mit Google+ ja das eigene soziale Netzwerk in den Startlöchern steht, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Klage vor dem nächsten Gericht das nächste andere Urteil bringt. Es heißt also Wachsam bleiben!

Kai-Uwe Gutsch
(Follow Me – Der Social Media und Online Marketing Blog)

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