Google Analytics rechtskonform einrichten

Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Datenschützer und Google haben sich geeinigt, wie man das Tracking Tool Google Analytics rechtskonform für die eigene Webseite einsetzen kann.

Am 15. September veröffentlichte Google die Meldung, dass Analytics ohne Einwände eingesetzt werden kann.

Goggle implementiert zahlreiche „Verbesserungen“ in Analytics

In enger Zusammenarbeit mit den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wurde jetzt eine Einigung erzielt. Google musste eine Reihe von Verbesserungen implementieren, die User müssen zukünftig auf die exakten Besucherdaten verzichten.

Nach den Anpassungen ist Analytics nun ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden einsetzbar. Allerdings führen diese Neuerungen auch dazu, dass alle User eines alten Analytic-Tools diverse Anpassungen vornehmen müssen.

Webseitenbetreiber für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich

Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, äußerte sich diesbezüglich in seiner Erklärung: „Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Webseitenbetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind.“ Jetzt heißt es also aktiv werden, bevor die Abmahn-Anwälte dies tun.

Was müssen Sie tun? Die Anpassung von Analytics

Sie müssen ein neues Analytics Profil erstellen und das alte Profil, das ja verbotene Daten enthält, löschen. Gehen Sie also in Ihre Analytics Übersicht und dort auf den Link „Neues Profil hinzufügen“. Wenn Sie diese Maske ausgefüllt haben, kommen Sie von der Übersichtsseite auf den „Bearbeiten“-Link. Hier gehen Sie rechts oben auf „Status überprüfen“. Nun wird Ihnen im gelben Kästchen Ihre Web-Property-ID angezeigt.

In Ihren HTML-Code müssen Sie nun die IP-Masken Funktion implementieren, die Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern.

Folgenden Code fügen Sie auf Ihrer Webseite ein, wobei Sie UA-xxxxxx durch Ihre eigene Web-Property-ID ersetzen:

<script type=”text/javascript”>
var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push ([‚_setAccount‘, ‚UA-XXXXXXX‘]);
_gaq.push ([‚_gat._anonymizeIp‘]);
_gaq.push ([‚_trackPageview‘]);
(function() {var ga = document.createElement(‘script’); ga.type = ‘text/javascript’; ga.async = true; ga.src = (‘https:’ == document.location.protocol ? ‘https://ssl’ : ‘http://www’) + ‘.google-analytics.com/ga.js’; var s = document.getElementsByTagName(‘script’)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);})();
</script>

Sollten Sie WordPress nutzen, gibt es ein passendes Plugin. Haben Sie bereits ein Plugin installiert, können Sie dort den entsprechenden Code eingeben.

Wenn das erledigt ist, muss auch Ihre Datenschutzerklärung auf den neuesten Stand gebracht werden. Es muss erwähnt sein, dass Google Analytics auf Ihrer Webseite eingesetzt wird und gleichzeitig muss der User darauf hingewiesen werden, dass er mittels eines Browser-Add-on die Möglichkeit hat, Analytics zu deaktivieren. Einen Vorschlag für die Formulierung finden Sie auf dem Blog von Timo Aden. (http://www.timoaden.de/2011/09/datenschutzdebatte-beendet-google.html )

Ist dies alles erledigt, müssen die aktualisierten Nutzungsbedingungen, im Form eines 15 seitigen Vertrages, bestätigt und an Google Hamburg geschickt werden.

Jetzt ist dem Schutz der Privatsphäre genüge getan und Sie sind auf der rechtssicheren Seite.

Kai-Uwe Gutsch
(Follow Me – Der Social Media und Online Marketing Blog)

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