Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat am 25.03. in Berlin eine neue Software präsentiert, mit der Webseiten auf die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien überprüft werden können. Prividor (Privacy Violation Detector) wurde vom Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnik entwickelt und kann die Arbeit von Weboptimieren grundsätzlich verändern.
Nach der Ankündigung des Innenministeriums Baden Württemberg, den Einsatz von Google Analytics mit einem Bußgeld von 50.000 Euro zu versehen, folgen nun Taten. Mit Prividor können unterschiedliche Verstöße gegen Datenschutzvorschriften erkannt werden, z.B. Flash-Cookies, die das Surfverhalten ausspähen, Analysesoftware, die das Auslesen des Browser-Verlaufs ermöglicht oder das Aufspähen von Online Dienste, die unverschlüsselte Formulare nutzen. Auch der Einsatz von Analytics ist so nachweisbar.
Die Präsentation wird die Unsicherheit der Nutzer von Google Analytics jedenfalls nicht mindern. Fakt ist jedenfalls, dass die Datenschutzbehörde noch keine Sanktionen durchgeführt hat. Denn auch die Datenschutzbehörde Hamburg hatte bis vor kurzem selbst ein Tracking-Tool eingesetzt, dass IP-Adressen ohne Anonymisierung erfasst.
Prividor soll zunächst jedenfalls nur Webseiten überprüfen, die direkt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesdatenschutzbeauftragten fallen, wie z.B. Bundesbehörden oder Angebote von Post- und Telekommunikationsunternehmen. Erst nach dieser Testphase, soll die Software auch anderen Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Man könne sich dann auch vorstellen, Prividor der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Was bedeutet dürfte klar sein. Dann sollte man schnell den Beruf wechseln und Anwalt werden!
Quellen:
Haufe
datenschutzbeauftragter-info
Kai-Uwe Gutsch
(Follow Me – Der Social Media und Online Marketing Blog)
Kennst sich jemand mit Abmahnungen aus? Ich habe gerade auf der Website zeitong.de gesehen, dass man als Nutzer von Facebook eine Abmahnung bekommen kann. Das wird eine Welle von Abmahnungen geben. Weil ich auf meinem Profil auch Fotos und Musikvideos von Promis eingebunden habe, mache ich mir jetzt Sorgen. Bin ich dann davon betroffen?
Ein Rechtsanwalt bin ich nicht, aber prinzipiell ist der Inhalt von zeitong.de richtig. Auch für Facebook gelten die Vorschriften, an denen sich jede Webseite orientieren muss. Ich persönlich habe zwar noch nichts von einer Abmahnung gegen Facebook-User gehört, die YouTube Videos oder Fotos von Stars auf ihrer Seite gepostet haben, was aber nicht heißen muss, das dies nicht zukünftig geschehen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Urheberverletzungen auch auf Facebook vermeiden.
„Prividor soll zunächst jedenfalls nur Webseiten überprüfen, die direkt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesdatenschutzbeauftragten fallen“
Vermutlich wird es deswegen noch eine Weile dauern bevor Sanktionen / Bußgelder durchgesetzt werden können da erstmal vor der eigenen Haustür gekehrt werden muss. 😉
@Dennis: Da hast Du Recht. Es zeigt aber, dass nachdem auch Google Analytics von Baden Württemberg als nicht datenschutzkonform gewertet wurde, der Datenschutz sein Vorgehen verschärft und sich die Trackingmöglichkeiten in Deutschland wohl schon in Kürze arg verschlechtern werden.