Rechtsunsicherheit auf allen Online-Ebenen!

Sind Webanalysetools gesetzeskonform? Wird der Einsatz von Google-Analytics mit einem Bußgeld verknüpft? Darf Akismet als AntiSpam-Programm bei WordPress eingesetzt werden? Viele Fragen, die in diesem Blog bisher aufgeworfen wurden, die aber nicht zufriedenstellend beantwortet werden können. Und damit nicht genug. Jetzt rückt auch Facebook wieder stärker in den Blickpunkt des Datenschutzes und des Urheberrechts.

Abmahnungen für viele Facebook-User?

Laut einem Artikel auf www.zeitong.de leben Facebook-Nutzer, die YouTube-Videos von Künstlern, Fotos von Stars, oder Bilder ohne die Erlaubnis des Fotografen auf ihrer Pinwand posten, gefährlich. Die möglichen Abmahnquellen sind identisch mit denen, die jeder Homepagebesitzer zu akzeptieren hat.

Der Medienrechts-Experte Christian Solmecke geht davon aus, dass Urheberverletzungen ohne Vorwarnung abgemahnt werden können. Selbst bei geteilten Inhalten besteht diese Gefahr.

Und so stellt sich wieder einmal wie schon bei denen zu Beginn aufgeführten Themen die Frage, was soll man tun? Tausende Jugendlicher verlinken YouTube-Videos mit Facebook und veröffentlichen Bilder Ihrer Lieblingsstars auf Facebook. Müssen alle Posts gelöscht werden? Droht eine Massenklage?

Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem ein Facebook-User wegen Urheberrechtsverletzung verklagt wurde. Natürlich ist es laut Gesetz nicht erlaubt, Bilder oder Videos ohne die Erlaubnis des Urhebers zu veröffentlichen. Aber ist Facebook wirklich mit jeder „normalen“ Homepage gleichzusetzen? Oder ist ein Facebook-Account eine private Umgebung, in der Musikvideos und Fotos mit Freunden geteilt werden dürfen?

“Gefällt mir“ Button als Abmahngrund?

Und mit den Urheberrechtsverletzungen auf Facebook nicht genug, auch der „I like it“-Button gerät in das Visier der Anwälte. Laut einem Artikel im e-commerce Magazin (03/2011) steht der Button rechtlich auf wackligen Füßen. Mit einem Klick werden personenbezogene Daten übermittelt, die eigentlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Nutzers erhoben werden dürfen. Liegt die Haftung bei Facebook oder bei der Firmen, die den Like-Button integriert hat? Auch hier heißt es wieder: Abmahnungen möglich, Rechtssicherheit Fehlanzeige!

Der Autor schreibt: „Ob und inwieweit Bußgelder durch stattliche Behörden verhängt werden, ist angesichts der Komplexität des entsprechenden Vorganges zurzeit noch nicht sehr wahrscheinlich.“ Aber Abmahnungen durch Mitbewerber hat es bereits gegeben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: www.e-commerce-magazin.de

Es wird höchste Zeit im Onlinebereich klare Richtlinien und Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Die Herrn Politiker sind jetzt gefragt!

Kai-Uwe Gutsch
(Follow Me – Der Social Media und Online Marketing Blog)

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