Den Alkoholtest für die Facebook-Nutzung gibt es ja bereits, aber dass ein Verkehrssünder von der Polizei anhand seines Auftrittes in sozialen Netzwerken überführt wird, ist doch etwas Neues.
Fahndung in sozialen Netzwerken
Wer wegen zu hoher Geschwindigkeit oder anderen Verkehrsdelikten geblitzt wird, hat häufig Chancen ungeschoren davon zu kommen, wenn er/sie nicht eindeutig auf dem Foto identifiziert werden kann. In Deutschland haftet der Fahrer des Wagens und nicht der Halter.
Um einen Bußgeldbescheid zuzustellen, ist die Identität des Fahrers eindeutig zu klären. In der Vergangenheit musste die Polizei sich dazu ein Passbild besorgen oder versuchen, den Beschuldigten im Familien- und Freundeskreis zweifellos zu identifizieren. Aufgrund der knappen rechtlichen Fristen und der wenig zielführenden Ermittlungen im Bekanntenkreis, blieben zahlreiche Täter somit ohne Strafe.
Soziale Netzwerke sind für die Polizei dagegen eine schnelle und kostengünstige Recherchemöglichkeit. Über einen Abgleich mit den dort veröffentlichten Fotos kann die Polizei Raser und Drängler ermitteln.
Datenschützer warnen vor den Folgen solcher Methoden, denn einen gesetzlichen Rahmen für diese Art der Fahndung gibt es bisher nicht. Besonders Facebook stellt hier wieder einmal ein besonderes Risiko da, denn die Daten werden in den USA gelagert und das US-Unternehmen könnte theoretisch herausfinden, für wen sich die deutsche Polizei interessiert und dies in speziellen Listen zusammentragen.
Also aufgepasst: Auch wenn Sie nicht in der Verkehrssünderkartei erfasst sind, machen Sie Ihr Facebook-Profil sicher. Mit den richtigen Einstellungen ist dies kein Problem.
Kai-Uwe Gutsch
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